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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Norbert Höner Logistics Consulting

Norbert Höner Logistics Consulting
Schürgeist 28
48165 Münster
Tel. : +49 (0)162 624 28 54
Mail: info@hoener-logistics.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleistungsunternehmens Norbert Höner mit seinen Vertragspartnern.

2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer in den Bereichen Logistik-, Gefahrgutberatung, Bereitstellung von Know-how bzw. Mitwirkung im kaufm.-logistischen Prozess. Weitere Bereiche liegen in der Schulung der Mitarbeiter des Auftraggeber-Unternehmens oder in der Tätigkeit des Auftragnehmers als externer Gefahrgutbeauftragter.

2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbständiger, unabhängiger Dienstleister. Für etwaige Abgaben zur Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von sämtlichen diesbezüglichen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Beide bedürfen der Schriftform, wobei auch die elektronische Form ausreicht.

3.2 Die genaue Beschreibung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen erfolgt in einem gesonderten Dienstleistungsvertrag.

4. Beginn und Ende des Vertrages

4.1 Der Vertrag beginnt und endet an dem jeweils vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Soweit ein Vertragsende nicht vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

4.3 Eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB im Falle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

4.4 Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

5. Leistungsumfang

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag konkret beschriebenen Leistungen zu erbringen und die dort vereinbarten Aufgaben zu erfüllen.

5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber regelmäßig (wöchentlich/monatlich) über den Stand seiner Leistungen und das Ergebnis seiner Tätigkeit zu informieren.

5.3 Sollten der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzten.

5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, seine Dienstleistungen in den Betriebsräumen des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dazu einen funktionierenden Arbeitsplatz und ggfs. weitere Räume (bei Schulungen etc.) zur Verfügung zu stellen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers erfolgt auf der Basis des im konkreten Vertrag vereinbarten Zeithonorars.

6.2 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.3 Die Zahlung erfolgt spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.

6.5 Sollten Leistungen über einen Zeitraum von mehr als einem Monat vereinbart sein, kann der Auftragnehmer in Abschnitten von jeweils einem Monat angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

6.6 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur im Hinblick auf etwaige Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

7. Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers

7.1 Der Auftragnehmer schuldet im Hinblick auf die vereinbarten Vertragsziele die ordnungsgemäße und sorgfältige Erbringung seiner vereinbarten Leistungen. Die Erreichung eines bestimmten Erfolges wird nicht vereinbart und nicht geschuldet.

7.2 Mängelansprüche des Auftraggebers werden, soweit er Unternehmer ist, zunächst auf die unverzügliche Nachbesserung/Nachbearbeitung beschränkt. Sollte die Nachbesserung zweimal innerhalb angemessener Frist (zwei Wochen) fehlschlagen oder die Nachbesserung verweigert werden, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

7.3 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ersatzansprüche für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

8. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung über alle Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Die Rechte aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden i. S. v. § 15 AktG verbundene Unternehmung.

9.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster.

9.4 Für Änderungen und Ergänzungen wird Schriftform vereinbart.

9.5 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.